Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Clubinio-Ticketplattform durch Veranstalter (B2B)
1.1. Die living the goodlife GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Tomasz Lipinski und Rino Salaniti, Siemensstraße 24, 30916 Isernhagen, (nachfolgend „Clubinio Ticketsolutions" oder „Clubinio" oder „wir") bietet über seine Internetseite eine Ticketplattform an.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Beziehungen, die Clubinio mit dem Vertragspartner eingeht. Sie stellen eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Clubinio dar, für Ihren Zugriff auf und die Nutzung der Clubinio Website („Website"), sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen (gemeinsam „Dienstleistungen") regeln. Die Website und Dienstleistungen werden nachfolgend gemeinsam die „Plattform" genannt. Der Vertragspartner bestätigt, alle nötigen Informationen und technischen Eigenschaften erhalten zu haben, bevor er auf die Dienstleistungen zugreift und diese nutzt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Clubinio stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.3. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist nach § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung einer Plattform über welche Vertragspartner Veranstaltungen einstellen und Zugangstickets für diese Veranstaltung zum Kauf anbieten können.
2.2. Als Betreiber der Plattform ist Clubinio nicht Veranstalter der bereitgestellten Veranstaltungen und erstellt, kontrolliert und führt diese auch nicht durch. Veranstalter ist der jeweilige Vertragspartner, welcher die betreffende Veranstaltung auf der Plattform Clubinio eingestellt hat.
2.3. Die Plattform kann Links zu Websites des Veranstalter und/oder Ressourcen Dritter ("Dienste Dritter") enthalten. Solche Dienste Dritter können anderen Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen unterliegen. Clubinio ist nicht für die Verfügbarkeit oder Richtigkeit solcher Dienste Dritter verantwortlich und auch nicht für Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen, die über solche Dienste Dritter angeboten werden. Links zu solchen Diensten Dritter stellen keine Empfehlung dieser Dienste Dritter durch Clubinio dar.
3.1. Der zwischen den Parteien geschlossene Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der jeweils anderen Partei.
3.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
3.3. Beruht der wichtige Grund auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht durch die andere Partei, ist die außerordentliche Kündigung grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, eine Fristsetzung oder Abmahnung ist nach den Umständen des Einzelfalls entbehrlich.
3.4. Kündigt Clubinio den Vertrag aus wichtigem Grund, ist Clubinio berechtigt, den Zugang des Vertragspartners zur Plattform unverzüglich zu sperren und laufende oder zukünftige Veranstaltungen des Vertragspartners für den Ticketverkauf über die Plattform zu deaktivieren. Etwaige hierdurch entstehende Kosten oder Nachteile trägt der Vertragspartner, soweit der Vertragspartner den Kündigungsgrund schuldhaft verursacht hat und die Kosten oder Nachteile vorhersehbar und adäquat kausal sind.
3.5. Endet der Vertrag, bevor der Ticketvorverkauf für eine vom Vertragspartner geplante Veranstaltung begonnen hat, ist Clubinio berechtigt, die Aufnahme oder Durchführung des Ticketvorverkaufs über die Plattform abzulehnen.
3.6. Hat der Ticketvorverkauf für eine Veranstaltung zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bereits begonnen, ist Clubinio berechtigt, den Ticketvorverkauf mit sofortiger Wirkung einzustellen und die Veranstaltung aus dem aktiven Verkauf zu nehmen.
4.1. Clubinio gewährt dem Vertragspartner eine beschränkte, einfache, nicht unterlizenzierbare, widerrufbare und nicht übertragbare Lizenz für die Nutzung der Anwendung auf Ihren persönlichen Geräten und den Zugriff auf alle Funktionen und Leistungen, die über die Plattform zur Verfügung gestellt werden.
4.2. Clubinio ist nicht verantwortlich für Ausfälle oder Störungen der Internet- und Telekommunikationsinfrastruktur, die außerhalb unserer Kontrolle liegen und zu Störungen der Verfügbarkeit von Clubinio führen können. Clubinio kann die Verfügbarkeit der Plattform oder bestimmter Bereiche oder Funktionen der Plattform zeitweise und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners (z. B. durch Vorabinformationen) einschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität unserer Server oder zur Durchführung von Wartungsmaßnahmen, die die ordnungsgemäße oder verbesserte Funktion der Plattform gewährleisten, notwendig ist.
4.3. Clubinio ist, sofern und soweit dies rechtlich zulässig ist, aus Gründen der Transparenz und Betrugsprävention berechtigt, jedoch nicht verpflichtet (i) von Vertragspartnern behördliche Ausweisdokumente oder sonstige Informationen anzufordern oder zusätzliche Überprüfungen durchzuführen, um die Identität und den Hintergrund von Vertragspartnern zu prüfen, (ii) Vertragspartner mithilfe externer Datenbanken oder sonstiger Quellen zu überprüfen und Berichte von Dienstleistern anzufordern.
4.4. Clubinio ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise Dritte als Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Auch bei Einsatz solcher Dritter bleibt Clubinio alleiniger Vertragspartner des Vertragspartners und verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen.
4.5. Clubinio ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen oder den Vertrag im Wege der Vertragsübernahme auf einen Dritten zu übertragen, sofern hierdurch die berechtigten Interessen des Vertragspartners nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
4.6. Im Falle einer vollständigen Vertragsübernahme durch einen Dritten ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Übergangs außerordentlich zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht besteht nicht, wenn die Vertragsübernahme im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, eines Konzernwechsels oder einer vergleichbaren Maßnahme erfolgt und die Erfüllung der vertraglichen Pflichten in inhaltlich gleichwertiger Weise sichergestellt bleibt.
4.7. Clubinio ist berechtigt, den Namen, das Logo sowie die Marke des Vertragspartners unentgeltlich als Referenz im Rahmen der eigenen Unternehmenskommunikation zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Nennung auf der Website von Clubinio, in Präsentationen, Angebotsunterlagen, Marketingmaterialien sowie in sonstigen vergleichbaren Kommunikationsmedien.
4.8. Die Referenznutzung erfolgt ausschließlich in sachlicher Form und darf keine über die tatsächliche Nutzung der Plattform hinausgehende geschäftliche, wirtschaftliche oder rechtliche Verbindung zwischen Clubinio und dem Vertragspartner suggerieren.
4.9. Der Vertragspartner kann der Referenznutzung jederzeit aus wichtigem Grund widersprechen. Der Widerspruch wirkt ausschließlich für die Zukunft und berührt eine bis dahin erfolgte rechtmäßige Nutzung nicht.
4.10. Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere die werbliche Hervorhebung einzelner Veranstaltungen, die Nutzung von Bild-, Ton- oder Videomaterial des Vertragspartners oder die Nutzung von Marken des Vertragspartners über den reinen Referenzzweck hinaus, bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
5.1. Clubinio kann es Vertragspartnern ermöglichen Inhalte wie Text, Fotos, Audiodateien, Videos oder sonstige Materialien oder Informationen ("Inhalte") auf oder über die Plattform zu erstellen, hochzuladen, zu veröffentlichen, zu versenden, zu erhalten und zu speichern und auf diese Inhalte zuzugreifen und diese anzusehen.
5.2. Wenn Sie über die Plattform eine Veranstaltung erstellen, müssen Sie (i) vollständige und korrekte Informationen über Ihr Angebot und Leistungen bereitstellen, (ii) sämtliche Mängel, Einschränkungen und zu erfüllende Anforderungen offenlegen und (iii) alle sonstigen relevanten Informationen zur Verfügung stellen, die von Clubinio abgefragt werden. Sie sind dafür verantwortlich, sämtliche Informationen zu Ihrer Veranstaltung stets aktuell zu halten.
5.3. Indem Sie Inhalte hochladen, veröffentlichen oder auf andere Weise auf der oder über die Plattform verfügbar machen, gewähren Sie Clubinio eine nicht-exklusive, weltweite, lizenzgebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz an diesen Inhalten für die Dauer des Schutzes der so lizenzierten Rechte für den Zugriff, die Nutzung, Speicherung, das Kopieren, die Änderung, die Erstellung daraus abgeleiteter Werke, die Verbreitung, Veröffentlichung, Übermittlung, das Streamen, Senden und jegliche sonstige Verwertung dieser Inhalte, um die Plattform in allen Medien und auf allen Plattformen bereitzustellen und/oder zu bewerben.
5.4. Sie sind für alle Inhalte, die Sie auf der oder über die Plattform bereitstellen, alleine verantwortlich. Dementsprechend müssen Sie sicherstellen, dass (i) Sie entweder der alleinige und ausschließliche Berechtigte aller Inhalte sind, die Sie über die Plattform bereitstellen, oder dass Sie über alle Rechte, Lizenzen, Genehmigungen und Freigaben verfügen, die erforderlich sind, um Clubinio die Rechte an diesen Inhalten zu gewähren und (ii) weder die Inhalte, noch Ihr Einstellen, Hochladen, Ihre Veröffentlichung, Einreichung, Übertragung oder die Nutzung der Inhalte durch Clubinio, die Rechte Dritter oder deren Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte verletzt.
5.5. Mit der Veröffentlichung einer Veranstaltung auf der Plattform stellt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot ein. Durch den Erwerb eines Tickets zu der eingestellten Veranstaltung durch einen Dritten über die Plattform von Clubinio schließen Sie mit dem Dritten einen rechtlich bindenden Vertrag und müssen dem Erwerber gegen Vorlage des erworbenen Tickets einen Zugang zu der eingestellten Veranstaltung gewähren.
5.6. Dem Vertragspartner ist bekannt und er akzeptiert, dass bei der Verfügbarkeit von Bildmaterial bzw. sonstigen geschützten Inhalten im Internet eine Weiterverbreitung durch Dritte erfolgen kann. Clubinio hat auf diese Weiterverbreitung in der Regel keinerlei Einfluss und übernimmt keinerlei Haftung für deren Art, Umfang und/oder Rechtskonformität.
5.7. Der Vertragspartner stellt Clubinio für den Verkauf der Tickets zu der eingestellten Veranstaltung die für ein Impressum im Sinne des § 5 Digitale-Dienste-Gesetz erforderlichen Daten zur Verfügung und garantiert, dass diese richtig und vollständig sind.
5.8. Als Veranstalter sind Sie selbst dafür verantwortlich, zu ermitteln, ob und inwiefern sie verpflichtet sind, Umsatz-, oder Einkommenssteuern („Steuern") zu erklären, einzuziehen, abzuführen oder in Ihren Inseratspreis einzubeziehen.
5.9. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt.
5.10. Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere steuerrechtlicher, gewerberechtlicher, verbraucherschutzrechtlicher sowie veranstaltungsbezogener Pflichten.
5.11. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Zugangsdaten sorgfältig zu verwahren und Dritten weder unmittelbar noch mittelbar Zugriff auf sein Nutzerkonto zu gewähren.
5.12. Der Vertragspartner hat sämtliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, den Betrieb der Plattform oder der zugrunde liegenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen, zu manipulieren oder übermäßig zu belasten.
5.13. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Clubinio unverzüglich zu informieren, sobald ihm Störungen der Plattform, sicherheitsrelevante Vorfälle oder Inhalte bekannt werden, die offensichtlich gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
5.14. Der Vertragspartner stellt sicher, dass sämtliche über die Plattform übermittelten Inhalte, Daten und Dateien frei von Schadsoftware, Viren, Trojanern oder sonstigen schädlichen Komponenten sind.
5.15. Der Vertragspartner ist verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um unbefugte Zugriffe auf sein Nutzerkonto, Datenverluste oder Manipulationen zu verhindern.
5.16. Soweit Angriffe Dritter auf die Plattform, Sicherheitsvorfälle oder Störungen ganz oder teilweise aus dem Verantwortungsbereich des Vertragspartners resultieren, verpflichtet sich der Vertragspartner, Clubinio im zumutbaren Umfang bei der Aufklärung und Abwehr zu unterstützen.
5.17. Clubinio ist berechtigt, bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder erhebliche Verstöße gegen diese AGB angemessene technische oder organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere den Zugang zur Plattform vorübergehend zu beschränken oder zu sperren.
6.1. Tickets für über die Plattform Clubinio eingestellte Veranstaltungen werden grundsätzlich in elektronischer Form („eTickets") bereitgestellt. Sofern Clubinio im Einzelfall zusätzlich den postalischen Versand physischer Tickets anbietet und dieser vom Ticketkäufer ausgewählt wird, erhält der Ticketkäufer das Ticket ergänzend auch in physischer Form.
6.2. Die Bereitstellung der eTickets erfolgt nach erfolgreichem Vertragsschluss zwischen dem Veranstalter und dem jeweiligen Ticketkäufer entweder als mobiles Ticket zur Anzeige auf einem mobilen Endgerät (z. B. mit QR-Code) oder als digitale Datei (z. B. PDF) zum Selbstausdrucken.
6.3. Der Vertragspartner ermächtigt Clubinio, Tickets im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners für dessen Veranstaltungen zu erstellen, bereitzustellen und an Ticketkäufer auszugeben. Der Vertragspartner erkennt Tickets als alleinige und vollwertige Einlassberechtigung zu seinen Veranstaltungen an.
6.4. Die Durchführung der Einlasskontrolle am Veranstaltungsort obliegt ausschließlich dem Vertragspartner als Veranstalter. Clubinio übernimmt keine Verpflichtung zur Organisation, Durchführung oder Überwachung der Zutrittskontrollen.
6.5. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass Tickets technisch reproduzierbar sind, und stellt sicher, dass seine Zutrittskontrollen dem Stand der Technik entsprechen. Clubinio haftet nicht für Schäden oder Nachteile, die aus einer unzureichenden oder unterlassenen Einlasskontrolle resultieren.
7.1. Wird eine über die Plattform angebotene Veranstaltung ganz oder teilweise abgesagt, zeitlich oder örtlich verlegt, unterbrochen, vorzeitig beendet oder tritt eine sonstige wesentliche Beeinträchtigung ihrer Durchführung ein (zusammenfassend „Veranstaltungsstörung"), hat der Vertragspartner Clubinio hierüber unverzüglich nach Kenntniserlangung zumindest in Textform zu informieren.
7.2. Unterlässt der Vertragspartner die Mitteilung gemäß Ziffer 7.1., ist Clubinio berechtigt, den Ticketverkauf für die betreffende Veranstaltung nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 24 Stunden eigenständig zu deaktivieren.
7.3. Für den Fall der endgültigen Absage, des Ausfalls oder der zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung erteilt der Vertragspartner Clubinio bereits mit Vertragsschluss die Ermächtigung, sämtliche über die Plattform verkauften Tickets im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners rückabzuwickeln.
7.4. Elektronische Tickets werden im Rahmen der Rückabwicklung systemseitig entwertet; eine Rückgabe durch den Ticketkäufer ist nicht erforderlich. Erstattungen erfolgen ausschließlich an diejenigen Endkunden, die als Käufer der jeweiligen Tickets in den Systemen von Clubinio hinterlegt sind.
7.5. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass zur Abwicklung von Erstattungen sämtliche bei Clubinio vorhandenen Erlöse aus Ticketverkäufen herangezogen werden dürfen.
7.6. Reichen die bei Clubinio vorhandenen Erlöse zur vollständigen Rückabwicklung nicht aus oder wurden Erlöse bereits an den Vertragspartner ausgekehrt, ist der Vertragspartner verpflichtet, die zur Rückabwicklung erforderlichen Beträge unverzüglich an Clubinio zurückzuzahlen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen.
8.1. Der vom Ticketkäufer zu zahlende Ticketpreis (Basispreis) wird ausschließlich durch den Vertragspartner als Veranstalter festgelegt. Die vereinnahmten Ticketentgelte werden von Clubinio im Auftrag und auf Rechnung des Vertragspartners entgegengenommen und treuhänderisch verwahrt.
8.2. Für die Nutzung der Plattform sowie für die technische und kaufmännische Abwicklung des Ticketverkaufs ist Clubinio berechtigt, je verkauftem Ticket eine System- bzw. Servicegebühr zu erheben.
8.3. Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, werden die System- und Servicegebühren gegenüber dem Ticketkäufer erhoben. Ein einseitiger Verzicht auf die Erhebung dieser Gebühren durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen.
8.4. Clubinio ist berechtigt, im Zusammenhang mit Rückabwicklungen, Rückerstattungen oder Stornierungen zusätzliche Bearbeitungs- oder Abwicklungsentgelte zu erheben.
8.5. Sämtliche Entgelte entstehen mit Abschluss der jeweiligen Ticketbuchung und bleiben auch im Falle von Veranstaltungsstörungen, Absagen, Verlegungen oder Rückabwicklungen geschuldet.
8.6. Zusätzlich zu den vorgenannten Entgelten ist Clubinio berechtigt, im Falle von Rückerstattungen externe Kosten von Zahlungsdienstleistern an den Vertragspartner weiterzugeben.
9.1. Veranstaltungen, für die Tickets über die Plattform Clubinio verkauft wurden, werden nach Durchführung der jeweiligen Veranstaltung abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt regelmäßig innerhalb von zwei Wochen nach dem Veranstaltungsdatum.
9.2. Die Auszahlung an den Vertragspartner erfolgt ausschließlich auf Grundlage der tatsächlich von Ticketkäufern vereinnahmten und endgültig gutgeschriebenen Ticketentgelte.
9.3. Von den vereinnahmten Ticketerlösen ist Clubinio berechtigt, die ihr zustehenden Entgelte in Abzug zu bringen. Der nach Abzug verbleibende Betrag wird an den Vertragspartner ausgekehrt.
9.4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Beträge, die ihm zu Unrecht oder überzahlt ausgekehrt wurden, unverzüglich an Clubinio zurückzuerstatten.
9.5. Soweit der Vertragspartner Tickets außerhalb der Plattform Clubinio eigenständig vertreibt und die entsprechenden Erlöse selbst vereinnahmt, stellt Clubinio die hierfür anfallenden System- oder Serviceentgelte nach Durchführung der Veranstaltung gesondert in Rechnung.
9.6. Abrechnungen, Rechnungen und sonstige abrechnungsrelevante Mitteilungen werden dem Vertragspartner ausschließlich in elektronischer Form übermittelt.
9.7. Einwendungen gegen Abrechnungen oder Rechnungen von Clubinio sind vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der jeweiligen Abrechnung oder Rechnung in Textform geltend zu machen.
9.8. Die Abtretung von Ansprüchen des Vertragspartners gegen Clubinio ist nur mit vorheriger Zustimmung von Clubinio in Textform zulässig. Dies gilt nicht für Geldforderungen im Sinne von § 354a HGB.
10.1. Clubinio haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Schäden, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs von Clubinio liegen.
10.2. Unberührt bleibt eine Haftung von Clubinio für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
10.3. Im Übrigen haftet Clubinio nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung von Clubinio auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.4. Soweit die Haftung von Clubinio ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter sowie sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
10.5. Ansprüche des Vertragspartners gegen Clubinio verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners.
10.6. Zwischen Clubinio und Ticketkäufern besteht kein Vertragsverhältnis hinsichtlich der Durchführung der vom Vertragspartner angebotenen Veranstaltungen.
10.7. Der Vertragspartner stellt Clubinio von sämtlichen Ansprüchen frei, die Ticketkäufer oder sonstige Dritte gegenüber Clubinio im Zusammenhang mit der Durchführung, Absage, Verlegung oder sonstigen Störungen einer Veranstaltung des Vertragspartners geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung von Clubinio.
11.1. Soweit im Rahmen der Nutzung der Plattform Clubinio personenbezogene Daten von Ticketkäufern verarbeitet werden, handeln Clubinio und der Vertragspartner hinsichtlich dieser Datenverarbeitungen als gemeinsam Verantwortliche im Sinne von Art. 26 DSGVO.
11.2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass personenbezogene Daten von Ticketkäufern zur Abwicklung des Ticketkaufs, zur Durchführung der Veranstaltung, zur Kommunikation im Zusammenhang mit der Veranstaltung sowie zum Versand veranstaltungsbezogener Informationen verarbeitet werden dürfen.
11.3. Die Einzelheiten der gemeinsamen Verantwortlichkeit, insbesondere die Zwecke, Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten sowie die Wahrnehmung von Betroffenenrechten, werden in einer gemeinsamen Datenschutzerklärung geregelt.
11.4. Der Vertragspartner ist berechtigt, die im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit erhobenen Kundendaten über die Plattform abzurufen und zu verarbeiten, jedoch ausschließlich im datenschutzrechtlich zulässigen Umfang sowie im Einklang mit diesen AGB und der gemeinsamen Datenschutzerklärung.
11.5. Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zu ergreifen.
11.6. Datenschutzverletzungen, die eine gemeinsam verantwortete Verarbeitung betreffen, sind der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Etwaige Meldungen an Aufsichtsbehörden oder betroffene Personen gemäß Art. 33 und 34 DSGVO erfolgen abgestimmt.
11.7. Clubinio fungiert als zentrale Anlaufstelle für betroffene Personen im Sinne von Art. 26 DSGVO.
12.1. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
12.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Leistungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, der Sitz von Clubinio. Es gilt deutsches Recht.
12.3. Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieses Vertrages unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt.
12.4. Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung dieses Vertrages von Bedeutung sein könnten, unterrichten.
12.5. Anfallende Internet-Verbindungskosten (Telekommunikationskosten) trägt der Nutzer selbst.
12.6. Clubinio behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit dies notwendig erscheint und der Vertragspartner hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Clubinio wird den Nutzer im Falle der Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich oder in Textform informieren.